Stellungnahme Vergütung ambulant durchgeführter Augenmuskel-Operationen

Die GSNK sieht die dringende Notwendigkeit einer weiterführenden Diskussion zur Entscheidung der GKV, KBV und DKG, Augenmuskeloperationen seit Januar 2023 überwiegend ambulant durchzuführen. Wir begrüßen und unterstützen grundsätzlich die Ambulantisierung im Bereich der Augenmuskeloperationen, sofern ambulante Strukturen zur Verfügung stehen und ambulante Operationen ohne Qualitätseinbußen und Gefährdung des Sehorgans zu einer kosteneffizienten Versorgung der Patienten beitragen können.

In Anbetracht der gravierenden Unterdeckung (1) ambulanter Augenmuskel-Operationen droht mittel- und langfristig eine erhebliche Versorgungslücke für Menschen mit Schielerkrankungen und Augenbewegungsstörungen mit dem Risiko irreversibler Folgeschäden (2). Schon jetzt besteht eine Unterversorgung, die sich in den z.T. sehr langen Wartezeiten auf einen OP-Termin zeigt.

Patienten mit Schielen und Augenbewegungsstörungen leiden z.T. erheblich unter der psychosozialen Belastung, Doppelbildern und anderen funktionellen Störungen, die zur Erwerbsunfähigkeit führen können. Sie sind schon jetzt bezüglich einer operativen Versorgung benachteiligt und hierdurch diskriminiert. Durch die Untervergütung ambulanter Augenmuskeloperationen droht die operative Versorgung, langfristig auch die Ausbildung des operativen Nachwuchses und der medizinische Fortschritt auf diesem Gebiet erheblich zu leiden.

Da derzeit in Deutschland keine ausreichenden strukturellen Voraussetzungen für die flächendeckende Durchführung ambulanter Augenmuskel-Operationen bestehen, ist die zügige Anpassung der Rahmenbedingungen notwendig.

Die GSNK setzt sich für eine kostendeckende Vergütung ambulanter Augen­muskel-Operationen ein und unterstützt nachdrücklich die Vorschläge des kürzlich erschienenen Gutachtens „Ein sektorgleiches Vergütungssystem“ (3) des Hamburg Center for Health Economics und anderer namhafter Institute, das gefördert wurde vom Innovationsfonds des G-BA.

Die GSNK spricht sich wie in dem Gutachten vorgeschlagen für eine temporäre relative Übervergütung ambulanter Augenmuskel-Operationen aus, die sich an den bestehenden DRG-Entgelten orientiert. So werden Anreize gesetzt, Strukturen für eine ambulante Versorgung zu schaffen. Diese wird dann langfristig günstiger, wenn nach der 3-jährigen Übergangszeit nach standardisierten Verfahren die echten Kosten für unterschiedliche Komplexitätsgrade (2 Stufen ambulant und sehr komplex weiter stationär) berechnet werden.

Eine zeitnahe Lösung ist im Sinne einer adäquaten Versorgung unserer Patienten unverzichtbar. Mit adäquater Finanzierung bietet die Ambulantisierung viele Chancen zur Verbesserung der Versorgung unserer Patienten (4).


Prof. O. Ehrt, München
Vorsitzender
vorstand@gsnk.org

Prof. W. Lagrèze, Freiburg
Beiratsvorsitzender
beirat@gsnk.org


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Stellungnahme Vergütung ambulant durchgeführter Augenmuskel-Operationen

Literatur

  1. Framme C, et al., Kostenträgerrechnungen von strabologischen Operationen an einer Universitäts-Augenklinik. Ophthalmologe 2020 · 117:1006–1014 
    link.springer.com/article/10.1007/s00347-020-01227-x

  2. Pressemitteilung der Gesellschaft für Strabologie, Neuroophthalmologie und Kinderophthalmologie:
    https://www.gsnk.org/aktuelles/pressemitteilung-kostendeckung-augenmuskeloperationen

  3. Hamburg Center for Health Economics:
    Ein sektorengleiches Ver­gütungs­system.
    hche.uni-hamburg.de/dokumente/20220920-esv-finale-fassung-v1-1.pdf

  4. Haserück A, Kurz C und Lau T. Medizinische Versorgung: Chance der Ambu­lantisierung.
    Dtsch Arztebl 2022; 119(37): A-1507 / B-1262

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